Online-Streitbeilegung

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Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie finden unter:

Deutsch :  https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen.

Diese sogenannte ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) hat das Ziel, eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu schaffen. Diese Streitigkeiten können sich aus dem grenzüberschreitenden Online-Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb der gesamten EU ergeben.

Das Ziel dieser Verordnung soll durch die Einrichtung einer Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene und die Regelung der Zusammenarbeit mit den nationalen Stellen für die alternative Streitbeilegung erreicht werden.

Wir als Händler sind daher ab 9. Januar verpflichtet, unsere Kunden auf die Existenz dieser Plattform zur Online-Streitbeilegung hinzuweisen.

Informationen dazu finden Sie in Artikel 14 Absatz 1 der ODR-VO, den Sie unter folgendem Link als PDF herunterladen können:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0524

Streitschlichtung

Am 1. Februar 2017 treten die letzten Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes, §
§ 36 und 37 VSBG in Kraft. Ab diesem Tag müssen Online-Händler gemäß § 36 Abs. 1 VSBG Verbraucher in ihren AGB und anderweitig auf der Webseite leicht zugänglich, klar und verständlich darüber informieren,
1. inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
2. über die jeweilig zuständige Verbraucherschlichtungsstelle, wenn Sie sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet haben oder gesetzlich verpflichtet
sind.
Gesetzliche Verpflichtungen, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, existieren bisher für Einzelhändler nicht.

Es kommt also grundsätzlich auf den Händler selbst an, ob er an einem solchen Verfahren teilnehmen möchte oder nicht. Wenn ein Händler nicht dazu bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, muss er auf seiner Webseite darauf hinweisen.